Antragsteller auf ständige Ausreise aus der SED-Diktatur "DDR" - gesetzwidrig ! -
- "Anträge auf Ausreise sind ungesetzlich und strafbar", so bezeichneten es die SED-Systemträger uns gegenüber.
Wir waren "Abschaum, asozial, Staatsfeinde, Freiwild in den Augen der SED-Schergen..."
Unter Mißachtung der KSZE-Verträge von Helsinki und der Menschenrechte !" -
Hier werden nur einige mir bekannte "Ausreiser" vorgestellt,
ohne zu tief und unsensibel in persönlichen Erlebnissen zu wühlen...
Haben Sie ein ähnliches DDR-Schicksal erlitten und wollen es hier kurz der Öffentlichkeit darstellen,
so schreiben Sie mir bitte ! Danke.