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Auszug aus der Zeitschrift "Freiheit und Recht" Nr. 2/2009
zum Sachverhalt eines zivilen Rechtsstreites (ab 31.01.2008 bis 28.01.2009 !) gegen den Betreiber dieser Website:
20 Jahre nach dem Ende des SED-Regims häufen sich ... die Fälle. Es ist gewiß ein Ärgernis, wenn sich
die Täter von einst heute als Opfer darstellen... Für die von Verantwortlichen des DDR-Unrechts [SED-Kader] verklagten Privatpersonen,
bei denen es sich zumeist um Stasi-Opfer handelt, können sich die Prozeßkosten unter Umständen existenzbedrohend auswirken.
Da eine klare Linie in der Rechtssprechung leider noch nicht zu erkennen ist, kann ihnen niemand mit Sicherheit die Klageabweisung und damit ihr OBSIEGEN
voraussagen.
Wenn sie von der Anrufung des übergeordneten Gerichts absehen müssen und sich wegen der unkalkulierbaren Verfahrenskosten als rechtlos gestellt sehen, steht für viele
die Rechtsordnung insgesamt auf dem Prüfstand...
zu II aus der Zeitschrift "FREIHEIT UND RECHT" --> Der "Fall Fritz Schaarschmidt"
Bestärkt fühlen sich die Justizkritiker durch Entscheidungen wie die des OLG München vom 28. Januar 2009.
Auf die Berufung des Kläger wurde das klagabweisende Urteil des LG Augsburg [AZ: 10 O 887/08] vom 28. Juli 2008
abgeändert und dem Beklagten Fritz Schaarschmidt untersagt, auf seiner Internetseite www.DDR-Ausreise.de
oder anderenorts die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, dass der Kläger gemeinsam mit den übrigen
ebenfalls namentlich genannten Personen den Bildungsweg seiner Tochter [Birgit Schaarschmidt] auf Grund des "Antrages auf ständige Ausreise aus der DDR"
beendet hätte.
Die teilweise unangemessene Gerichtsschelte übersieht hier freilich, dass nach Auffassung des Berufungsgerichtes
Schaarschmidt die Richtigkeit seiner Behauptung nicht zu beweisen vermocht hat.
Ob und inwieweit der Kläger, ein ehemaliger Stadtschulinspektor, auf die Entscheidung des Stadtschulrates. die EINGABEN
gegen die Versagung der Weiterbildung der Tochter abzulehnen, Einfluss genommen hat, habe er - so das OLG - nicht dargetan.
Andererseits findet der 27. Zivilsenat Augsburg des OLG München deutliche Worte:
"Aus ideologischen Gründen einer unstreitig begabten und für die Weiterbildung geeigneten jungen Frau die weiterführende Schule und damit das Abitur zu versagen,
nur weil sie mit ihren Eltern einen Ausreiseantrag gestellt hat, ist aus objektiver Sicht menschenverachtend und zutiefst zu mißbilligen.
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass dies durch eine 'Anordnung über die Aufnahme in die erweiterte allgemeinbildende
Oberschule' gedeckt gewesen sein mag..."
Für den Beklagten Fritz Schaarschmidt, der nach dem Ausreiseantrag seinen Handwerksbetrieb aufgeben mußte und seine Frau durch Suizid verloren hat, weil sie dem Druck der DDR-Organe nicht mehr stand halten konnte,
ist das aufgehobene erstinstanzliche Urteil ein wertloser Erfolg, auch wenn es dort in den Gründen heißt:
"Der zitierte Text ist ein Stück Zeitgeschichte, wie sie der Beklagte formuliert hat. Falsche oder ehrverletzende Behauptungen sind nicht enthalten und vom
Kläger auch gar nicht vorgetragen...
...Dem verständigen Leser wird (nicht) die Meinung suggeriert, dass der Kläger persönlich die Schullaufbahn der Tochter des Beklagten
beendet habe; aus dem Text erschließt sich eindeutig, dass der Kläger als Mitglied des Schulsystems, das nach dieser zitierten Aufnahmeordnung zu handeln hatte, erwähnt wird...
Diese Tatsache wird vom Kläger auch nicht bestritten und eine
wahrheitsgemäße Schilderung eines Stückes Zeitgeschichte kann keine Persönlichkeitsverletzung darstellen..."
zu III aus der Zeitschrift "FREIHEIT UND RECHT" --> Der "Fall Roman Grafe"...
zu IV aus der Zeitschrift "FREIHEIT UND RECHT" --> Der "Fall Joachim Heinrich"...
zu V aus der Zeitschrift "FREIHEIT UND RECHT" --> Folgerungen aus der "Heinrich-Entscheidung"...
zu VI aus der Zeitschrift "FREIHEIT UND RECHT" --> Schlussbemerkung...
Der Autor:
Dr. Hans-Jürgen Grasemann ist Oberstaatsanwalt in Braunschweig und war von 1988 bis 1994 Sprecher und stellv. Leiter der
Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter. Er verfasste zahlreiche Abhandlungen zur deutschen Diktaturvergangenheit von 1933 bis 1989 und ist in ganz Deutschland
und darüber hinaus ein gefragter Referent zu Themen aus diesem Bereich. In diesem Jahr ist er u.a. Wortführer eines politisch und juristisch fundierten Widerspruchs zu gezielten Behauptungen aus der
SED-Fortsetzungspartei "Die LINKE", die DDR dürfe nicht als Unrechtsstaat bezeichnet werden.
Hans-Jürgen Grasemann, geboren 1946, promovierte 1973 mit einem Thema zum DDR-Verfassungsrecht, ist seit 1969 Mitglied der SPD und seit 2006 Vorsitzender des Trägervereins der Politischen Bildungsstätte Helmstedt e.V.
Seit Juli 2009 ist Dr. Grasemann neuer Vorsitzender des Zentralverbandes Demokratischer Widerstandskämpfer- und
Verfolgtenorganisationen (ZDWV) und damit Nachfolger der langjährigen Vorsitzenden, der im März 2008 verstorbenen früheren Bundestagspräsidentin Dr. Annemarie Renger.
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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bestätigt in einer ARD-Sendung vom 19.05.2009:
"Die DDR war auf Unrecht gebaut, damit konnte sie kein Rechtsstaat mehr werden."
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